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   BFH, 11.08.1977 - V R 65/75   

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https://dejure.org/1977,1471
BFH, 11.08.1977 - V R 65/75 (https://dejure.org/1977,1471)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1977 - V R 65/75 (https://dejure.org/1977,1471)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1977 - V R 65/75 (https://dejure.org/1977,1471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 378
  • DB 1977, 2420
  • BStBl II 1977, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.10.1971 - V R 53/71

    Lastenaufzug - Einbau - Inbetriebnahme - Fabrikgebäude - Selbstverbrauch -

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Es hat unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Oktober 1971 V R 53/71 (BFHE 103, 291 , BStBl II 1972, 79 ) den Lastenfahrstuhl als Betriebsvorrichtung und damit als ein gegenüber dem Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut im Sinne des § 30 Abs. 2 UStG 1967 beurteilt.

    Für einen Lastenaufzug, wie er Gegenstand der Entscheidung des Senats V R 53/71 war, konnte wegen seiner unmittelbaren Verwendung im Rahmen eines Gewerbebetriebes die Einordnung als Betriebsvorrichtung nicht zweifelhaft sein (ebenso Gemeinsamer Ländererlaß vom 31. März 1967, Abschn 14, BStBl II 1967, 127).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Der Lastenfahrstuhl diene mithin in erster Linie der Erschließung und Nutzung des Gebäudes und stehe nicht in einem von der Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang (vgl Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242 , BStBl II 1974, 132 ).
  • BFH, 05.03.1971 - III R 90/69

    Personenaufzüge - Rolltreppen - Warenhaus - Betriebsvorrichtungen des

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Es muß sich um Anlagen handeln, durch die das Gewerbe betrieben wird (vgl BFH-Urteil vom 5. März 1971 III R 90/69 , BFHE 102, 107 , BStBl II 1971, 455 ).
  • BFH, 14.08.1958 - III 382/57 U

    Steuerrechtliche Behandlung der Umzäunung eines gewerblich genutzten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Zu der Frage, ob Gebäudebestandteile nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hat der BFH bereits in seiner Entscheidung vom 14. August 1958 III 382/57 U (BFHE 67, 325, BStBl III 1958, 400) erkannt, daß lediglich solche Vorrichtungen, die in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen, zu den Betriebsvorrichtungen gerechnet werden können.
  • BFH, 30.04.1976 - III R 132/74

    Beheizbare Rasenfläche eines Installationsbetriebs als Betriebsvorrichtung; zur

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Das Urteil des BFH vom 30. April 1976 III R 132/74 (BFHE 119, 97 , BStBl II 1976, 527 ), welches den ausschließlichen Einsatz im Gewerbebetrieb zur Anerkennung als Betriebsvorrichtung nicht für erforderlich hält, ist hier nicht einschlägig, da es den Fall unterschiedlicher Nutzung durch ein und denselben Unternehmer behandelt.
  • BFH, 30.05.1974 - V R 141/73

    Einbau - Inbetriebnahme - Ladeneinrichtung - Einbauschrank - Betrieblich genutzte

    Auszug aus BFH, 11.08.1977 - V R 65/75
    Zu diesen körperlichen Wirtschaftsgütern zählen auch die Betriebsvorrichtungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl zuletzt BFH-Urteil vom 30. Mai 1974 V R 141/73 , BFHE 112, 536 , BStBl II 1974, 621 , mit weiteren Nachweisen).
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